Muzeum Papiernictwa w Dusznikach-Zdroju

Młyn, co zboża nie miele…

Unikatowy zabytek techniki

Początki: przed 1562

Bogate zbiory

Jeden ze 129 pomników historii w Polsce

Regelungen für den Besuch des Museums für Papierherstellung

Anlage zur Verordnung Nr. 3/2022 des Direktors des Museums für Papierherstellung vom 28. März 2022.
Gültig ab 29. März 2022.

 

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Besuchsordnung des Museums für Papierherstellung legt die Regeln für die Nutzung der kulturellen Dienstleistungen des Museums fest und dient der Gewährleistung der Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Museumsmitarbeiter.
  2. Das Museum ist für Besucher geöffnet:
    a. Mai-August: Montag bis Samstag, 9.00-18.00, sonntags 9.00-16.00,
    b. September-Oktober: Montag – Samstag 9.00-17.00, sonntags 9.00-16.00,
    c. November-April: Dienstag bis Sonntag 9.00-15.00 Uhr.
    Detaillierte Informationen zu den Öffnungstagen und -zeiten des Museums sowie zu möglichen Änderungen finden Sie auf der Website www.muzeumpapiernictwa.pl, am Eingang des Museums und in der Halle neben der Kasse.
  3. Das Museum behält sich das Recht vor, die Besuchszeiten zu ändern, um den Service für den Touristenverkehr zu verbessern.
  4. Um die Sicherheit der sich im Museum und auf dem Gelände aufhaltenden Personen zu gewährleisten, wird im Gebäude und auf dem Museumsgelände eine Videoüberwachung durchgeführt.
  5. Die Museumsausstellung besteht aus zwei Routen:
    a. der Weg „Mit Papier für zwei Jahrtausende“ besichtigt mit Hilfe einer vom eigenen Gerät (z. B. Smartphone, iPad) gespielten Geschichte oder eines Audioguides (keine zusätzliche Gebühr), ggf. mit Textausdruck für einzelne Räume,
    b. die Route „Kunst und Geld“, unabhängig erkundet.
    Die Besichtigungszeit des Ganzen beträgt ca. 2 Stunden.
  6. Es ist möglich, mit der Besichtigung des gesamten Museums spätestens 2 Stunden vor Museumsschluss zu beginnen. Wenn Besucher später als 2 Stunden vor Ausstellungsschluss im Museum eintreffen, steht ihnen eine der Routen zur Verfügung: „Mit Papier für zwei Jahrtausende“ oder „Kunst und Geld“ oder die Teilnahme an Workshops zur Papierherstellung. Ein zu geringer Zeitaufwand des Besuchers für den Besuch der Ausstellungen stellt keinen Reklamationsgrund dar.
  7. Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig in den Ausstellungen des Museums aufhalten, begrenzt. Aus diesem Grund kann der Zutritt von Besuchern zu einzelnen Ausstellungen vorübergehend gesperrt werden.
  8. Der Tag des freien Zugangs zur Ausstellung ist von Mai bis Oktober und in den Winterferien der Montag, von November bis April (außer in den Winterferien) der Dienstag.
    a. Das kostenlose Besichtigungsangebot richtet sich ausschließlich an Individualtouristen und beinhaltet den Besuch der Ausstellung „Mit Papier für zwei Jahrtausende“ ohne Audioguide und ohne Teilnahme an der Vorführung der Papierherstellung.
    b. Um das Angebot für Besucher am Tag des kostenlosen Besuchs um den Salon und die Route „Kunst und Geld“ zu erweitern, wurde die Möglichkeit eingeführt, eine Eintrittskarte zu erwerben, die den Besuch des gesamten Museums ermöglicht.

§ 2. Regeln für die individuelle Betreuung der Besucher

  1. Die Eintrittstermine für das Museum werden alle 30 Minuten festgelegt, beginnend um 9.00 Uhr. Der letzte Einlass ins Museum ist eine Stunde vor Schließung der Ausstellungen.
  2. Es wird eine Begrenzung der Einzelbesucher pro Eintrittstermin auf bis zu 30 Personen eingeführt.
  3. Für Besichtigungen ist eine telefonische Reservierung während der Öffnungszeiten des Museums unter der Nummer 74 8627424 erforderlich. Personen, die keine Reservierung für ein bestimmtes Datum vornehmen, werden nur bedient, wenn im Rahmen der in Punkt 2 genannten Grenze freie Plätze vorhanden sind § 2 der Geschäftsordnung.

§ 3. Regeln für den Umgang mit organisierten Gruppen

  1. Organisierte Gruppen werden nur nach vorheriger Reservierung akzeptiert.
  2. Die Gruppenleiter sind verpflichtet, in Fragen der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit der Besucher eng mit den Mitarbeitern des Museums für Papierherstellung zusammenzuarbeiten.
  3. Organisierte Gruppen können nicht zusammengelegt werden.
  4. Organisierte Gruppen werden mit einem Audioguide mit Soundsystem oder nach vorheriger Reservierung durch den Museumsführer geführt.
  5. Das Museum bietet organisierten Gruppen kostenpflichtige Museumskurse an.
  6. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt; Für sie besteht eine strikte Terminreservierung.
  7. Während des Museumsunterrichts können bis zu 25 Teilnehmer im praktischen Unterrichtsraum übernachten.
  8. Die Teilnehmer des Unterrichts müssen vor dem Unterricht unbedingt ihre Hände desinfizieren.

§ 4. Museumsworkshops

  1. Das Museum bietet Besuchern kostenpflichtige Museumsworkshops an. Vorrangig an den Workshops teilnehmen können Personen mit vorheriger Reservierung.
  2. Die Workshops finden an jedem Werktag des Museums statt und beginnen zur vollen Stunde.
  3. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer während des Unterrichts Masken tragen.
  4. Bis zu 8 Personen können gleichzeitig am Workshop teilnehmen.
  5. Der Workshop steht Erwachsenen und Kindern ab 5 Jahren offen.
  6. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr nehmen nur unter der Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten am Unterricht teil.

§ 5 Verkauf von Eintrittskarten für Museumsdienstleistungen

  1. Der Besuch der Ausstellungen des Museums und die Teilnahme an Veranstaltungen des Museums sind kostenpflichtig.
  2. Die Höhe der Gebühren ist in der Preisliste angegeben, die auf der Website des Museums und an der Kasse erhältlich ist.
  3. Die Kasse akzeptiert Zahlungen in PLN sowie VISA- und MasterCard-Zahlungskarten.
  4. Beim Ticketverkauf stellt die Kasse eine Rechnung bzw. Quittung und ein Erinnerungsticket aus. Der einzige Zahlungsnachweis, der Sie zum Besuch berechtigt, ist eine Quittung oder eine Rechnung.
  5. Die Person, die das Ticket kauft, kann gebeten werden, die Postleitzahl bzw. bei Besuchern aus dem Ausland das Herkunftsland anzugeben. Diese Informationen werden nur zu statistischen Zwecken erhoben.
  6. Der Verkauf von Eintrittskarten kann aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingestellt werden, wodurch die Anzahl der Besucher gleichzeitig in den Ausstellungen begrenzt wird.
  7. Rechnungen werden gemäß den geltenden Vorschriften für Personen, Institutionen und Unternehmen ausgestellt, die Eintrittskarten für Ausstellungen oder Museumsworkshops erworben haben.

§ 6 Regeln für den Museumsbesuch

  1. Der Bereich des Museums ist geschützt und überwacht.
  2. Jede Person, die das Museum besucht, ist verpflichtet, die in der Ordnung und den Anweisungen des Personals festgelegten Sicherheitsregeln einzuhalten.
  3. Im Museumsgebäude ist es verboten:
    a. das Betreten anderer als der für Besucher bestimmten Bereiche,
    b. Müll,
    c. Berühren der Ausstellungsstücke,
    d. essen und trinken,
    f. Rauchen von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten,
    b. Laufen und Rutschen auf dem Boden,
    h. lautes Verhalten, das die Ruhe anderer Besucher stört, gefährliche Situationen schafft,
    i. Taschen, Rucksäcke, Sportgeräte (z. B. Ski) auf den Ausstellungsbereich mitbringen,
    m. Fotografieren und Filmen von Ausstellungsräumen unter Verwendung einer zusätzlichen Lichtquelle,
    n. Fotografieren und Filmen der Sicherheitssysteme des Museums,
    o. Schusswaffen, Sprengstoffe und andere gesundheits- und lebensgefährliche Gegenstände in das Museum mitzubringen,
    p. das Einbringen aggressiver Tiere (Personen, die Tiere einbringen, übernehmen die volle Verantwortung dafür),
    q. Elemente der Museumsausstattung willkürlich bewegen,
    r. Zerstörung von Teilen der Museumsausstattung,
    s. zur Durchführung kommerzieller, werblicher oder politischer Agitationsaktivitäten.
    4. Den folgenden Personen ist der Aufenthalt im Museumsgebäude untersagt:
    a. der Besitz gefährlicher Gegenstände oder Materialien;
    b. unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder psychoaktiven Substanzen;
    c. deren Kleidung dem Ernst des Museums nicht angemessen ist.
    5. Kinder unter 10 Jahren dürfen sich im Museum nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
    6. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch von ihnen betreute Kinder verursacht werden.

§ 7. Schlussbestimmungen

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für das Museum akzeptieren Sie diese Ordnung.
  2. Die Nichteinhaltung dieser Ordnung durch Besucher stellt den Grund dar, den Besucher zum Verlassen des Museumsgeländes aufzufordern. Wer wegen Nichteinhaltung der Ordnung zum Verlassen des Museumsgeländes aufgefordert wird, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der entstandenen Kosten.
  3. Kommentare, Beschwerden und Anfragen bezüglich der Aktivitäten des Museums und der Besucherbetreuung können an das Museumssekretariat oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.