Geschichte des Papiermuseums
Registriertes Museum
Laut Museumsgesetz vom 21 Nov. 1996 führt das Ministerium für Kultur und Nationalerbe ein Staatliches Museensregister. Dort werden ausschliesslich Einrichtungen eingetragen, welche die Bedingungen des o.g. Gesetzes erfüllen (besonders hohe Inhaltsniveau der Tätigkeit und große Bedeutung der Sammlungen). Den Eintragungsantrag eines Museums ins Register begutachtet ein Qualifikationsgremium, das aus namhaften Experten der Museumkunde und verwandten Wissenschaften besteht, doch die Entscheidung trifft der Minister. Das Papiermuseum wurde am 28.06 2013 ins Staatliche Museenregister eingetragen.